Jugendschutz und Jugendstrafrecht
| Kinder- und Jugendanwaltschaft TirolKontaktperson: KiJA TirolTel.: 0512 508 3792 E-Mail: kija@tirol.gv.at Web-Link |
Wer kann das Angebot in Anspruch nehmen:
ab der 7. Schulstufe
Was wird angeboten:
Das Tiroler Jugendgesetz gilt für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren und regelt im Wesentlichen die Ausgehzeiten, den Aufenthalt in Lokalen sowie den Konsum von Tabak, Alkohol und jugendgefährdenden Medien. Wichtig ist es, diese Angelegenheiten vom Jugendstrafrecht zu unterscheiden. Anhand von Beispielen werden die Unterschiede herausgearbeitet. Wesentliche Inhalt des Jugendstrafrechts werden vorgestellt und die Rechte und Pflichten im Strafverfahren werden besprochen. Natürlich gibt es auch Zeit für Fragen.
Dauer: 2 Schulstunden
Was kostet das Angebot:
kostenlos
Wie kann ich das Angebot in Anspruch nehmen:
Anfragen gerne per Mail